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Rechtliche Grundlage der Videoüberwachung - Gesetze.

Überwachungskameras gehören immer mehr zum alltäglichen Stadtbild. Nicht nur helfen diese Ihr Zuhause zu schützen, sondern sorgen auch für ein Gefühl der Sicherheit. Jedoch ist der Gebrauch einer Überwachungskamera und die damit einhergehende Videoüberwachung nicht immer zugelassen. Daher sollte nicht nur vor der Installation, sondern auch während des Betriebs auf einige Aspekte geachtet werden. Was zu beachten ist haben wir Ihnen im Folgenden aufgelistet: 1. Überwachter Bereich Nicht alle Bereiche dürfen überwacht werden. Beispielsweiße öffentlich Bereiche dürfen von einer Videosüberwachung nicht erfasst werden. Dazu zählen unter anderem öffentliche Straßen und Gehwege. Es ist besonders wichtig Überwachungskamera so auszurichten, dass ausschließlich das eigene Grundstück erfasst wird. Die Weber Protect Apollo 2 Überwachungskamera verfügt über ein Kugelgelenk, welches die flexible Ausrichtung vereinfacht. Dadurch wird eine rechtskonforme Videoüberwachung ermöglicht. Die Weber Protect Video Türklingeln werden mit einem Montagewinkel ausgeliefert, sodass diese bei Bedarf seitlich ausgerichtet werden können, um die Aufzeichnung öffentlicher Bereiche zu vermeiden. 2. Kennzeichnungspflicht Ein videoüberwachter Bereich muss stets als solcher gekennzeichnet werden. Für jegliche Besucher und Personen muss noch vor dem Betreten des Grundstücks ersichtlich sein, dass eine Videoüberwachung stattfinden. Um dieser Anforderung gerecht zu werden, muss eine entsprechendes Schild angebracht werden. Dieses muss am Eingang des Grundstücks (z.B. am Gartentor) angebracht sein. Sollten Sie ein solches benötigen, senden wir Ihnen gerne kostenfrei einen Überwachungssticker. Selbstverständlich sind diese auch bereits im Lieferumfang unserer Produkte enthalten. 3. Automatische Aufzeichnung Videos dürfen automatisch aufgezeichnet werden. Es sind jedoch mehrere Dinge zu beachten. Aufgezeichnete Videos sollten regelmäßig gelöscht werden. Spätestens nach 72 Stunden (3 Tage) sollten aufgezeichnete Videos gelöscht werden. Bei allen Weber Protect Produkten mit automatischer Aufzeichnungsfunktion können sämtliche Daten auf der SD-Karte gelöscht werden. Falls einzelne Videos als Beweismittel verwendet werden sollen, können diese weiterhin gespeichert werden, und müssen nicht nach spätestens 72 Stunden gelöscht werden. Einzelne Videos können Sie mithilfe der App z.B. per E-Mail versenden und anderswo abspeichern. 4. Gesetzliche Grundlage Das wichtigste Gesetz zur Kontrolle von Videoüberwachung ist das Recht auf Informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 GG). Dieses Gesetzt besagt, dass Personen nicht ohne Einwilligung gefilmt und aufgezeichnet werden dürfen. Daher ist eine Kennzeichnung des videoüberwachten Bereichs unbedingt notwendig, um eine Überwachungskamera gesetzeskonform einzusetzen. Darüber hinaus sind auch lokale und regionale Gesetze zu beachten, welche die Videoüberwachung einschränken. 5. Wie betreibe ich eine Überwachungskamera gesetzeskonform? Um eine Überwachungskamera gesetzeskonform einzusetzen, müssen die oben genannten Punkt beachtet werden. Sowohl die Ausrichtung, als auch die Kennzeichnung und Videoaufzeichnung müssen berücksichtigt werden. Bei Video Türklingeln kann der Bewegungssensor abgeschaltet werden, sollte eine korrekte Ausrichtung nicht möglich sein. Dadurch können diese ohne Überwachungsfunktion genutzt werden, und können bedenkenlos eingesetzt werden. Gerne beraten wir Sie rund um das Thema Videoüberwachung, und erstellen mit Ihnen ein individuelles Sicherheitskonzept. Kontaktieren Sie hierfür unseren Weber Protect Kundenservice Mo - Fr: 09:00 - 17:00 Tel: 030 318765100

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